Wanderordnung

  1. Änderungen des Wanderplanes bleiben vorbehalten. Wir bitten auswärtige Mitglieder und Wanderfreunde sich beim Wanderwart oder jeweiligem Wanderführer zu erkundigen.
  2. Unsere Wanderungen binden bei jedem Wetter statt, außer bei Gewitter. Wetterfeste Kleidung und Schuhwerk werden empfohlen
  3. Anmeldungen für die Wanderfahrten mit Bus können bereits ab Jahresbeginn erfolgen. Verständlicherweise werden zuerst unsere Mitglieder und deren Familienangehörige berücksichtigt.
  4. Bei PKW-Fahrten ist von den Mitfahrern ein Fahrtkostenanteil an den jeweiligen Fahrer zu entrichten. Die Höhe des Fahrpreises richtet sich nach der Entfernung und wird vom Wanderwart festgelegt.
  5. Selbstverständlich dürfen auch unsere Hundefreunde ihre Hunde zu unseren Wanderungen mitbringen. Wir bitten jedoch die Hunde stets an der Leine zu führen.
  6. An Wanderungen, Wanderfahrten, Reisen, Führungen und sonstigen Veranstaltungen beteiligt sich der Wanderfreund auf eigene Gefahr. Die Ortsgruppe Ulmen des Eifelvereins, der Vorstand, die Wanderführer und die Helfer übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.
  7. Durch Antritt der Wanderungen, Fahrten oder Veranstaltungen erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
 
 

Unsere Wanderfahrten

PKW:

Bei Fahrten mit privaten PKW werden die Mitfahrer um vorherige Anmeldung beim Wanderführer gebeten. Außerdem ist von den Mitfahrern ein Fahrtkosten-Anteil zu entrichten. Die Höhe des Fahrpreises richtet sich nach der Entfernung und wird vom Wanderwart festgelegt.

Busfahrten:

Die Anmeldungen hierzu können bereits von Jahresbeginn bzw. Veröffentlichung an bei den jeweiligen Wanderführern notiert werden.

Busfahrten werden aus unserer Vereinskasse finanziell bezuschusst.

Die Raucher werden gebeten möglichst im hinteren Teil des Busses Platz zu nehmen, oder es während der Fahrt ganz einzustellen. Bei längeren Fahrten werden extra Pausen eingelegt.

Einstiegplätze immer Marktplatz und Bahnhof

Eine frühe Anmeldung sichert die Teilnahme an unseren Wanderfahrten

 

Änderungs-Mitteilungen

Änderungen und/oder Ergänzungen unseres Wanderprogramms werden im "Vulkan-Echo" der Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Ulmen, unter der Rubrik "Vereine und Verbände" veröffentlicht, sowie erscheinen auf unserer Internetseite.

Außerdem erfolgt ein Aushang im Aushangkasten des Eifelvereins im Burgfrieden

 

Wanderpass und Radwanderpass

Wir haben seit 1989 in unserem Verein einen Wanderpass eingeführt, in den Sie Ihre Wanderungen eintragen können.

Für jeweils erreichte 250, 500, 750 usw. km, gibt es eine schöne Urkunde oder entsprechende Auszeichnung.

Auch für die Radwanderer gibt es schöne Urkunden, die erste bei erreichten 500 km, die zweite bei 2500 km.

Benachrichtigen Sie bitte den Wanderwart.

Ab Januar 2002 werden die Wanderungen und Kilometer der Teilnehmer beim Wanderwart zentral erfaßt. Die bisherige Anzahl an Wanderungen sowie Wanderkilometer bitte bei nächster Gelegenheit dem Wanderwart mitteilen.

Zudem kann natürlich jeder Teilnehmer seine Wanderungen noch im Wanderpass eintragen.